Liebe Brüder und Schwestern
Am 8. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, per 13. September die COVID-Zertifikatspflicht auf fast alle Aktivitäten in Innenräumen auszudehnen – dafür müssen dann keine Masken mehr getragen werden und sind alle Aktivitäten wieder möglich. Gottesdienste dürfen weiterhin auch ohne COVID-Zertifikatspflicht durchgeführt werden, allerdings mit einer Teilnahmebeschränkung auf 50 Personen und unter Beibehaltung der bisherigen Massnahmen wie Maskenpflicht.
Da wir in unserer Kirchgemeinde Geimpfte und Ungeimpfte haben, Genesene und solche, die sich nie mit COVID angesteckt haben, solche, die dem Testen positiv und solche die ihm negativ gegenüberstehen, ist die Organisation anspruchsvoll. Um möglichst vielen Personen regelmässigen Zugang zur Liturgie zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, beide Formen von Gottesdiensten anzubieten.
1. Gottesdienste mit COVID-Zertifikatspflicht
Hier ist der Zugang frei – falls Sie über ein COVID-Zertifikat verfügen. Diese Pflicht gilt ab 16 Jahren. Ein COVID-Zertifikat erhalten Sie,
- wenn Sie nicht früher als 72 Stunden vor dem Gottesdienst einen PCR-Test bzw. nicht früher als 48 Stunden vor dem Gottesdienst einen Antigentest gemacht haben. Stellen Sie sicher, dass Sie den Test bei einem Zentrum oder einer Apotheke machen, die ein Zertifikat ausstellen kann. Klären Sie diese Frage VOR der Entnahme der Probe ab und beantragen Sie ein Zertifikat. Das Testergebnis allein berechtigt nicht zum Zutritt!;
- wenn Sie von COVID genesen sind, oder;
- wenn Sie vollständig mit einem anerkannten Impfstoff geimpft sind.
Das COVID-Zertifikat (QR-Code) müssen Sie vor jedem Gottesdienst mit Zertifikatspflicht (also z.B. sowohl in der Vigil als auch der darauffolgenden Liturgie) zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument mit Foto vorweisen. Ohne COVID-Zertifikat dürfen wir Sie bei diesen Gottesdiensten nicht in die Kirche lassen – andere Dokumente wie Testergebnis und Impfbüchlein dürfen wir nicht zulassen. Dafür müssen Sie sich nicht mehr anmelden, fällt die Teilnahmebeschränkung und das Maskentragen ist freiwillig.
Bei diesen Gottesdiensten gibt es nur einen Kommunionstermin.
Alle Informationen zum Zertifikat finden Sie hier.
2. Gottesdienste mit Teilnahmebeschränkung
Für diese Gottesdiensten brauchen Sie kein COVID-Zertifikat. Sie müssen sich wie bisher anmelden und es gilt eine Teilnahmebeschränkung auf 50 Personen. In diesen Gottesdiensten müssen wir weiterhin die Maskenpflicht (auch für Teilnehmer mit COVID-Zertifikat) durchsetzen.
Bei diesen Gottesdiensten gibt es zwei Kommunionstermine: einen in der Liturgie und einen weiteren für Familien mit Kleinkindern nach Abschluss der Liturgie.
Wir bitten Sie die genauen Regeln dem neuen CORONA-Update zu entnehmen.
In der Regel werden die Gottesdienste an Wochentagen mit Teilnahmebeschränkung durchgeführt, am Wochenende wechseln sich beide Formen ab. An hohen Festen werden wir von Fall zu Fall entscheiden. Um an der bischöflichen Liturgie vom 19. September möglichst vielen die Teilnahme zu ermöglichen, verlangen wir für Vigil und Liturgie ein COVID-Zertifikat. Die Zugangsform ist in der Gottesdienstordnung markiert.
Wir hoffen so die Freiheiten, welche die fortschreitende Impfkampagne ermöglicht, zu nutzen, und gleichzeitig den Zugang zum Gottesdienst und zu Heiligen Kommunion weitmöglichst offen zu halten.
Wir bitten Sie für Umstände um Verständnis.
In der Liebe Christi
Der Kirchenrat
Zürich, am Fest des heiligen Alexanders von der Neva,
12. September 2021