Was ist die Kirchgemeindeversammlung?

Die Kirchgemeindeversammlung ist das Gremium unserer Gemeinde, welches (im Rahmen des Budgets) über alle finanziellen Angelegenheiten entscheidet und welches über den Kirchenrat unser Gemeindeleben organisiert und entwickelt. Rechtlich ist die Gemeinde ein Verein nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch § 60ff.

Mitgliedschaft in der Kirchgemeindeversammlung

Es gibt zwei Arten, unserer Kirchgemeinde anzugehören. Die erste und wichtigere ist die Teilnahme am Leben der Gemeinde und vor allem die Teilhabe an den Mysterien der Kirche in unserer Gemeinde. Die Kirche als Leib Christi wird erst durch die Teilhabe an der Eucharistie gestiftet und aktualisiert. Das gilt auch für die Kirchgemeinde. Erst durch die Teilhabe an der Eucharistie vor Ort wird man Teil der hiesigen Kirche. Diese grundlegende Teilhabe an der Kirche ist Voraussetzung für die zweite Art der Angehörigkeit: der Mitgliedschaft im Verein, bzw. wie es in unserer Statuten steht, der Mitgliedschaft in der Kirchgemeindeversammlung. Diese ist statutarisch (und nach kirchlichem Recht) an Voraussetzungen gebunden (§ 7.2):

  •  Volljährigkeit
  • Orthodoxer Glaube
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Regelmässige Teilnahme an den Mysterien
  • Ergebenheit zum orthodoxen Glauben
  • Guter Leumund

Die Mitgliedschaft bringt Pflichten mit sich (§ 7.3):

  • Einhaltung des kanonischen Rechts und der Statuten
  • Teilnahme an den Kirchgemeindeversammlungen
  • Einhaltung der Entscheide der Organe (Bischof, Pfarrer, Kirchenrat) im Rahmen der Statuten
  • Entrichten eines Mitgliederbeitrags (Höhe des Betrages wird vom Mitglied selbst festgelegt)

Als Kirchgänger ohne Vereinsmitgliedschaft (d.h. ohne Mitglied der Kirchgemeindeversammlung zu sein) kann man an allen Aktivitäten der Kirche und insbesondere an den Mysterien teilhaben. Als Mitglied der Kirchgemeindeversammlung (also des Vereins) kommt dazu einzig hinzu, dass man in administrativen Angelegenheiten im Rahmen der Kirchgemeindeversammlung mitbestimmt.

Wie wird man Mitglied der Kirchgemeindeversammlung?

Über die Aufnahme die Kirchgemeindeversammlung (also den Verein) entscheidet die Kirchgemeindeversammlung. Antrag auf Aufnahme stellen Sie mit dem entsprechenden Formular, mit dem Sie bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen. Dieses Formular erhalten Sie am Kiosk. Mit dem Formular gehen Sie zum Pfarrer und holen seinen Segen ein, den der Pfarrer auf dem Formular visiert. Die nächste Kirchgemeindeversammlung (in der Regel während der Grossen Fastenzeit) wird über Ihren Antrag abstimmen.